bdla legt Muster-Ausschreibungsunterlagen vor
(17.06.2021) Ein großer Teil der öffentlichen Aufträge für Planungsleistungen liegt unterhalb des EU-Schwellenwertes. Beide Seiten, die Auftraggebenden und die Planungsbüros, sind auf die korrekte Durchführung der Auftragsvergaben angewiesen. Grundsätzlich gelten die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), insbesondere das Diskriminierungsverbot, das Transparenzgebot und die Dokumentationspflicht.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Vergabe von Planungsleistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes