Verbraucherzentrale kommentiert verbraucherunfreundliches BGH-Urteil
(24.02.2017) In den 90er Jahren haben viele Verbraucher Bausparverträge abgeschlossen, die in der heutigen Niedrigzinsphase relativ hohe Rendite abwerfen. Viele Bausparkassen kündigen nun die Verträge. Jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Fall entschieden, dass die Kündigung der fraglichen Verträge rechtens sei. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) kommentiert das Urteil.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Verbraucherzentrale Brandenburg: Bausparerunfreundliche BGH-Rechtsprechung greift möglicherweise nicht immer