(24.08.2017) Die Verbraucherzentrale Bayern (VZ) warnt in einer Mitteilung vom 23.08.2017 vor Urheberrechtsverstößen durch Kurzzeituntermieter in der Ferienzeit. “Insbesondere wer an Gäste aus dem Ausland vermietet, sollte diese von vornherein darauf hinweisen, dass in Deutschland über das Internet keine illegalen Dinge geladen werden dürfen”, sagt VZ-Rechtsexpertin Julia Berger. Vielen sei die Problematik gar nicht bewusst, da in anderen Ländern diese Rechtsverletzungen in der Praxis oft nicht verfolgt würden.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Verbraucherzentrale Bayern warnt vor Urheberrechtsverletzungen durch Kurzzeituntermieter in der Ferienzeit