(08.10.201) Wie in den meisten anderen Bundesländern ersetzt die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) jetzt auch in Rheinland-Pfalz die VOL/A-1.Abschnitt. Sie gilt neben den Liefer- und Dienstleistungen ebenso für Konzessionen. Integriert sind die Regelungen zu den Wertgrenzen, aber auch Bestimmungen zu aktuellen Themen wie der Vergabestatistik oder dem Wettbewerbsregister.
Quelle: IMR News Mietrecht
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