(20.06.2017) Der deutsche Bundesrat hat auf seiner 958. Sitzung am 02.06.2017 u.a. die Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes beschlossen. Die Änderung des § 30 HGrG mit Titel “Öffentliche Ausschreibung” soll den Weg für die Einführung der Unterschwellenvergabeverodnung (UVgO) auf Bundesebene frei machen, die dem öffentlichen Auftraggeber eine Wahlfreiheit zwischen öffentlicher Ausschreibung und Beschränkter Vergabe einräumt.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: UVgO: Änderung des Haushaltsgrundsätzegesetzes verabschiedet