Unterbringung von Obdachlosen ist keine Wohnzwecken dienende Nutzung!

(28.03.2019) Die tageweise Unterbringung von wohnungslosen Personen in einer Gemeinschaftsunterkunft zur Vermeidung von Obdachlosigkeit ist in der Regel nicht als eine zu Wohnzwecken dienende Nutzung, sondern als heimähnliche Unterbringung anzusehen, die grundsätzlich in Teileigentumseinheiten erfolgen kann. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 08.03.2019.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Unterbringung von Obdachlosen ist keine Wohnzwecken dienende Nutzung!

Unterbringung von Obdachlosen ist keine Wohnzwecken dienende Nutzung!

Ähnliche Beiträge

Zwangsversteigerung / Zwangsräumung: Ablauf und Rechte des Schuldners

(23.04.2024) Zwangsversteigerungen gibt es täglich Hunderte in Deutschland. Gründe für die Versteigerungen sind im Wesentlichen der Verlust des Arbeitsplatzes, familiäre Probleme oder mangelnde finanzielle Disziplin. Versteigerungen von Immobilien führen oft zu „Verschleuderungen“, also Verwertungen weit unter dem Verkehrswert. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Zwangsversteigerung / Zwangsräumung: Ablauf und Rechte des Schuldners

BAUFINANZIERUNG: Wie Bauwillige das richtige Finanzierungskonzept finden

(23.04.2024) Der Traum von den eigenen vier Wänden ist bei vielen Verbraucher*innen, trotz der bis zuletzt gestiegenen Kreditzinsen, präsent. Neben der Suche nach der Wunsch-Immobilie oder dem Bauträger gilt es vor allem die Finanzierung auf die Beine und ein stabiles Fundament zu stellen. Nur die wenigsten Bauenden können die Finanzierung aus eigenen Mitteln stemmen, für