(08.06.2017) Entstehen dem Steuerpflichtigen Aufwendungen für Geschenke an Geschäftsfreunde und übernimmt er zusätzlich die Steuer, die durch die Zuwendung an den Beschenkten ausgelöst wird, ist der Steuerpflichtige nicht zum Betriebsausgabenabzug berechtigt, wenn die Zuwendung zusammen mit der Steuer 35 Euro übersteigt. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 30.03.2017 entschieden (Az.: IV R 13/14, BeckRS 2017, 111954). …
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Übernahme der Einkommensteuer für Geschenke an Geschäftsfreunde unterliegt Abzugsverbot