(11.08.2017) Der TÜV Rheinland fordert, beim vorsorgenden Gesundheitsschutz in Gebäuden keine Abstriche zu machen. Er weist dabei auf eine Warnung des Umweltbundesamtes (UBA) vor möglichen Gesundheitsrisiken bei der Nutzung von Gebäuden durch nicht ausreichende europäische Standards hin. Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014, wonach zusätzliche nationale Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung durch Bauregellisten unzulässig sind.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: TÜV Rheinland: Vorsorgender Gesundheitsschutz in Gebäuden darf sich nach EuGH-Urteil nicht verschlechtern