Trotz mangelhafter Trittschalldämmung: Schallschutzvorgaben müssen eingehalten werden

(22.07.2020) Der im Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander zu gewährende Schallschutz richtet sich nach der DIN 4109, wenn ein vorhandener Bodenbelag durch einen anderen ersetzt und dabei nicht in den unter dem Belag befindlichen Estrich und die Geschossdecke eingegriffen wird. Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn die Trittschalldämmung des Gemeinschaftseigentums mangelhaft ist und der Trittschall ohne diesen Mangel den schallschutztechnischen Mindestanforderungen entspräche. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 26.06.2020.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Trotz mangelhafter Trittschalldämmung: Schallschutzvorgaben müssen eingehalten werden

Trotz mangelhafter Trittschalldämmung: Schallschutzvorgaben müssen eingehalten werden

Ähnliche Beiträge

GEFMA 116: Neue Richtlinie definiert klaren Rahmen für planungs- und baubegleitendes Facility Management

(24.04.2024) In der Planungs- und Bauphase werden die Weichen für einen späteren reibungslosen Betrieb von Immobilien gestellt. Erfolgsentscheidend ist dafür eine von Beginn an ganzheitliche Perspektive auf den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes. Diesen Fokus ermöglicht die neue Richtlinie GEFMA 116 „Planungs- und baubegleitendes Facility Management“, die ab sofort bei gefma – Deutscher Verband für Facility

Zwangsversteigerung / Zwangsräumung: Ablauf und Rechte des Schuldners

(23.04.2024) Zwangsversteigerungen gibt es täglich Hunderte in Deutschland. Gründe für die Versteigerungen sind im Wesentlichen der Verlust des Arbeitsplatzes, familiäre Probleme oder mangelnde finanzielle Disziplin. Versteigerungen von Immobilien führen oft zu „Verschleuderungen“, also Verwertungen weit unter dem Verkehrswert. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Zwangsversteigerung / Zwangsräumung: Ablauf und Rechte des Schuldners