(02.02.2017) In Großstädten werden immer häufiger Wohnungen in Mietshäusern an Feriengäste vermietet. Das bringt wegen der kurzen Aufenthaltsdauer der Urlauber erhebliche Unruhe mit sich. Die übrigen, “regulären”, Bewohner des Hauses müssen sich das nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht bieten lassen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Touristen als Mangel: Zu viel Trubel in einem Mietshaus darf nicht sein