(14.06.2022) Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, in dem die Wohnungseigentümer darüber streiten, ob nach einem im räumlichen Bereich des Sondereigentums eingetretenen Leitungswasserschaden der im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich oder von dem geschädigten Wohnungseigentümer allein zu tragen ist.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Terminhinweis BGH: Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die Wohnungseigentümer