(18.12.2017) Die Beklagten waren Vermieter eines Einfamilienhauses, dessen Bewohner Arbeitslosengeld II unter anderem für den Bedarf für Unterkunft und Heizung bezogen. Gemäß deren Antrag leistete der Kläger als das für sie zuständige Jobcenter die vertraglich geschuldete Miete direkt an die Beklagten.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Terminhinweis BGH: Rückforderungsanspruch eines Jobcenters gegen Vermieter wegen Mietzahlungen nach Vertragsende