(02.02.2023) Der unter anderem für das Wohnungseigentumsrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt über ein Verfahren, in dem ein Wohnungseigentümer verurteilt worden ist, den Bau eines Swimmingpools in dem Teil des Gartens, für den ihm ein Sondernutzungsrecht zusteht, zu unterlassen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Terminhinweis BGH: "Beschlusszwang" für bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums nach neuem Wohnungseigentumsrecht?