(14.12.2017) Die verstorbene Lebensgefährtin des Klägers war Mieterin einer Dreizimmerwohnung des Beklagten, die sie gemeinsam mit dem Kläger bewohnte. Die monatliche Nettomiete belief sich auf 545 Euro; hinzu kamen Nebenkostenvorauszahlungen von etwa 170 Euro monatlich.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Terminhinweis BGH: Außerordentliche Kündigung gegenüber Lebensgefährten einer verstorbenen Mieterin wegen "drohender Zahlungsunfähigkeit"