(24.01.2017) Die Beklagte war Mieterin einer in einer Wohnungseigentumsanlage gelegenen Wohnung des Klägers, für die sie neben der Nettomiete monatliche Betriebskostenvorauszahlungen zu entrichten hatte.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Terminhinweis BGH: Abrechnung über Betriebskostenvorauszahlungen bei verspäteter WEG-Abrechnung