(08.12.2016) Das Amtsgericht Nürnberg hat entschieden, dass der Vermieter berechtigt ist, das Mietverhältnis außerordentlich zu kündigen, wenn der Mieter trotz mehrfacher Abmahnung das Füttern von Tauben aus dem Fenster seiner Mietwohnung nicht einstellt.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Taubenfüttern kann außerordentliche Kündigung des Vermieters rechtfertigen