Stuttgart: Moderne Feuerstätten dürfen ohne Einschränkung betrieben werden

(24.01.2017) Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg gestattet den Betrieb von modernen Feuerstätten in Stuttgart auch an Tagen, an denen Feinstaubalarm ausgerufen wird. Dies sind generell alle Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine, die seit dem 1. Januar 2015 in Handel erhältlich sind, sowie alle älteren Anlagen, welche die verschärften Anforderungen der 2. Stufe der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) erfüllen.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Stuttgart: Moderne Feuerstätten dürfen ohne Einschränkung betrieben werden

Stuttgart: Moderne Feuerstätten dürfen ohne Einschränkung betrieben werden

Ähnliche Beiträge

Wann darf eine Wohnung als Ferienwohnung vermietet werden?

(16.06.2025) In den letzten Jahren gab es in deutschen Großstädten einen regelrechten Boom bei Ferienwohnungen. Städtereisen, Eventtourismus und Urlaub in Deutschland wurden immer mehr zum Trend. Hotelzimmer sind teuer – gerade für Familien oder Gruppen. Manchmal werden Wohnungen nicht durch die Eigentümer, sondern durch die Mieter an Touristen vermietet. Die von Feriengästen zu erzielende Miete

Wichtiger Mitarbeiter abgeworben: Ausschluss des abwerbenden Unternehmens?

(13.06.2025) Im Mai 2018 leitete die Europäische Weltraumorganisation (ESA) ein Vergabeverfahren für die Beschaffung von Übergangssatelliten im Rahmen des Galileo-Programms ein1. In diesem Verfahren handelte die Europäische Kommission als öffentlicher Auftraggeber2. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Wichtiger Mitarbeiter abgeworben: Ausschluss des abwerbenden Unternehmens?

Stromversorger darf Umzugskündigung nicht erschweren

vzbv klagt erfolgreich gegen rechtswidrige Vertragsklausel bei Voxenergie und Primastrom (13.06.2025) Stromversorger dürfen das Sonderkündigungsrecht ihrer Kunden im Falle eines Umzugs nicht unangemessen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschränken. Das hat das Kammergericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen Voxenergie und Primastrom entschieden. Die beiden Tochtergesellschaften der Prima Holding GmbH hatten in ihren Geschäftsbedingungen