(24.01.2017) Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg gestattet den Betrieb von modernen Feuerstätten in Stuttgart auch an Tagen, an denen Feinstaubalarm ausgerufen wird. Dies sind generell alle Kaminöfen, Kachelöfen und Heizkamine, die seit dem 1. Januar 2015 in Handel erhältlich sind, sowie alle älteren Anlagen, welche die verschärften Anforderungen der 2. Stufe der ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) erfüllen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Stuttgart: Moderne Feuerstätten dürfen ohne Einschränkung betrieben werden