11.10.2017) Stürme und Unwetter mit erheblichen Schäden kommen immer wieder vor. Sie hinterlassen abgedeckte Dächer, umgefallene Bäume, zertrümmerte Autos und jede Menge Glasbruch. In einigen Fällen kommen Versicherungen für den Schaden auf. Es gibt dabei jedoch erhebliche Einschränkungen. In anderen Fällen kann eine andere Person für den Schaden haftbar gemacht werden. Und nicht selten wird dem Geschädigten auch ein Mitverschulden vorgeworfen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Sturmschäden an Haus und Auto: Wer trägt die Kosten?