BGH gibt vzbv-Klage gegen Dortmunder Energie- und Wasserversorgung statt
(31.05.2019) Energieversorger müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern vor der Online-Bestellung eines Stromtarifs verschiedene Bezahlmöglichkeiten anbieten – darunter auch eine Zahlungsweise, die Kunden ohne Girokonto nutzen können. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH entschieden.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Stromversorgung: Kein Zwang zur Zahlung per Lastschrift