Stromversorgung: Kein Zwang zur Zahlung per Lastschrift

BGH gibt vzbv-Klage gegen Dortmunder Energie- und Wasserversorgung statt

(31.05.2019) Energieversorger müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern vor der Online-Bestellung eines Stromtarifs verschiedene Bezahlmöglichkeiten anbieten – darunter auch eine Zahlungsweise, die Kunden ohne Girokonto nutzen können. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH entschieden.

Quelle: IMR News Mietrecht
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