(16.04.2019) Das BMWi hat die Statistik zu den in 2018 bearbeiteten und eingangenen Nachprüfungsverfahren vorgelegt. Meldepflichtig sind die Vergabekammern und OLG-Vergabesenate, Grundlage ist § 184 GWB. Die Veröffentlichung erfolgt seit 1999 und damit dieses Jahr zum 20. Mal.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Statistik der Nachprüfungsverfahren 2018