(06.03.2018) Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 18.08.2017 entschieden, dass kalte Zugluft in einem neu errichteten Passivhaus einen Mietmangel darstellt, welcher eine Minderung der Miete um 10% rechtfertige. Hintergrund des Mietrechtsstreits war, dass die Kläger in ein neu errichtetes Passivhaus eingezogen sind und berichteten, dass trotz funktionierender Fußbodenheizung in den Wintermonaten die Zugluft im Wohn-, Arbeits- und Schlafzimmer nicht mehr erträglich gewesen sei.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Starke Zugluft im "Passivhaus" begründet Mietmangel