Starke Zugluft im "Passivhaus" begründet Mietmangel

(06.03.2018) Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat am 18.08.2017 entschieden, dass kalte Zugluft in einem neu errichteten Passivhaus einen Mietmangel darstellt, welcher eine Minderung der Miete um 10% rechtfertige. Hintergrund des Mietrechtsstreits war, dass die Kläger in ein neu errichtetes Passivhaus eingezogen sind und berichteten, dass trotz funktionierender Fußbodenheizung in den Wintermonaten die Zugluft im Wohn-, Arbeits- und Schlafzimmer nicht mehr erträglich gewesen sei.

Quelle: IMR News Mietrecht
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