Sichtschutzzaun nicht von Wohngebäudeversicherung erfasst

(24.11.2017) Ein Sichtschutzzaum stellt keine Einfriedung dar und fällt deswegen nicht unter den Schutz einer Wohngebäudeversicherung, die Einfriedungen erfasst. Dies hat das Amtsgericht Ansbach entschieden. Eine Einfriedung sei eine Grundstücksumgrenzung, die unbefugtes Eindringen verhindern soll. Diese Vorgabe erfülle ein bloßer Sichtschutzzaun nicht.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Sichtschutzzaun nicht von Wohngebäudeversicherung erfasst

Sichtschutzzaun nicht von Wohngebäudeversicherung erfasst

Ähnliche Beiträge

VPB: Bei Luftwärmepumpe immer auch an Schallschutz denken

(17.04.2025) Die energetischen Anforderungen bei Neubauten sind sehr ambitioniert, vor allem, wenn Förderungsbedingungen eingehalten werden müssen. Häufig sieht das Konzept dann eine Luft-Wasser-Wärmepumpe vor. Diese entzieht der Umgebungsluft Energie und heizt damit vor allem das Wasser im Heizkreislauf des Hauses auf. Der Verband Privater Bauherren (VPB) empfiehlt: Verbraucherbauherren sollten dann vor Vertragsschluss auch klären, ob

BVMB begrüßt Pläne für Bürokratieabbau

Verband drängt auf Erleichterungen für ausländische Fachkräfte (17.04.2025) Die geplante künftige Koalition aus CDU/CSU und SPD will den Fachkräftemangel aktiv bekämpfen. Das geht aus dem kürzlich vorgestellten Koalitionsvertrag hervor. Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB) begrüßt diese Ankündigung ausdrücklich. Quelle: IMR News Mietrecht Link: BVMB begrüßt Pläne für Bürokratieabbau

Statement zum Entwurf des neuen Tariftreue- und Vergabegesetzes

(16.04.2025) Benedikt Hüppe, Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbände Niedersachsen e.V. (UVN): “Vergaberegelungen sind richtig, und die erhöhten Wertgrenzen des aktuellen Entwurfs auch – entscheidend ist aber das Maß bürokratischer Regelungen. Mit diesem Entwurf ist das Maß eindeutig überschritten. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Statement zum Entwurf des neuen Tariftreue- und Vergabegesetzes