(13.11.2020) In Schleswig-Holstein ist das “Gesetz zur Aufhebung des Gesetzes zur Einrichtung eines Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs” vom 19.10.2020 verkündet worden. Es ist am 30.10.2020 in Kraft getreten. Damit ist das sogenannte “Korruptionsregister” in Schleswig-Holstein” gegenstandslos.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: SH: Korruptionsregistergesetz aufgehoben