(15.03.2017) Wenn ein Mietverhältnis zu Ende geht, dann ist das manchmal auch nicht angenehmer als eine auseinanderbrechende Ehe. Die Parteien beschimpfen sich, vergreifen sich erheblich im Ton. So schrieb etwa ein Ex-Vermieter seinem Ex-Mieter Kurznachrichten auf das Handy, in denen er die Begriffe “Schweinebacke”, “asozialer Abschaum” und “Lusche allerersten Grades” verwendete. Der Betroffene forderte auf gerichtlichem Wege ein Schmerzensgeld.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: "Schweinebacke": Mieter erhielt für diese Beleidigung kein Schmerzensgeld