Schwarzbau ohne Baugenehmigung: Vorkriegshaus darf bleiben

(23.03.201) Gemeinden können mit einer Abrissverfügung gegen Schwarzbauten vorgehen – sogar, wenn es um ein normales Wohnhaus geht, in dem seit langer Zeit jemand wohnt. Es gibt jedoch Einschränkungen.

Quelle: IMR News Mietrecht
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Schwarzbau ohne Baugenehmigung: Vorkriegshaus darf bleiben

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