(25.10.2019) Der Bundestag soll die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Mieterinnen und Mieter vor Überlastung durch steigende Mieten zu schützen und dazu rechtssichere regionale Mietobergrenzen ermöglichen (19/14369). Im Einzelnen soll unter anderem der maximal zulässige Mietanstieg auf Basis der ortsüblichen Vergleichsmiete in Wohnraummangelgebieten auf höchstens drei Prozent im Jahr begrenzt und der Anstieg der Mietobergrenze bei der ortsüblichen Vergleichsmiete deutlich gebremst werden.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Schutz vor steigenden Mieten