Schnee und Eis: Verkehrssicherungspflichten für Vermieter

(14.12.2016) Bei winterlichem Wetter müssen Vermieter darauf achten, dass ihre Räum- und Streupflicht eingehalten wird. Oft wird diese auf Mieter oder Räumdienste übertragen. Dies befreit Vermieter jedoch nicht von jeder Verantwortung.

Quelle: IMR News Mietrecht
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Keine Stellungnahme zum Tariftreuegesetz

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