(30.05.2017) Die ABST SH erreichen immer noch Anfragen von Unternehmen, die im Vergabeverfahren ein Angebot abgeben wollen, gleichwohl aber von den schleswig-holsteinischen Vergabestellen Formblätter zur Einhaltung der Vorgaben aus dem TTG SH “alter” Form erhalten; z.B. Vergabe-Mindestlohn 9,18 Euro. Die ABST SH weist daher insbesondere Vergabestellen aus dem Kommunalen Bereich nochmals darauf hin, dass ab 01.02.2017 ein Mindestlohn von 9,99 Euro vorgeschrieben ist.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Schleswig-Holstein: Nochmaliger Hinweis – Neue Formblätter TTG und neuer "Mindestlohn" seit Februar 2017