Schleswig-Holstein: Nochmaliger Hinweis – Neue Formblätter TTG und neuer "Mindestlohn" seit Februar 2017

(30.05.2017) Die ABST SH erreichen immer noch Anfragen von Unternehmen, die im Vergabeverfahren ein Angebot abgeben wollen, gleichwohl aber von den schleswig-holsteinischen Vergabestellen Formblätter zur Einhaltung der Vorgaben aus dem TTG SH “alter” Form erhalten; z.B. Vergabe-Mindestlohn 9,18 Euro. Die ABST SH weist daher insbesondere Vergabestellen aus dem Kommunalen Bereich nochmals darauf hin, dass ab 01.02.2017 ein Mindestlohn von 9,99 Euro vorgeschrieben ist.

Quelle: IMR News Mietrecht
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Schleswig-Holstein: Nochmaliger Hinweis – Neue Formblätter TTG und neuer "Mindestlohn" seit Februar 2017

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