Schleswig-Holstein: Mindestentgelt nach TTG ab heute 9,99 Euro

(01.02.2017) Seit dem heutigen Tag (01.02.2017) ist das vergabespezifische Mindestentgelt nach TTG SH nunmehr auf 9,99 Euro erhöht worden. Die entsprechende “Anpassungsverordnung” des Wirtschaftsministeriums ist am 26.01.2017 im GVOBl. Schl.-H. veröffentlicht worden und trat damit am 01.02.2017 in Kraft.
(Quelle: Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein)

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Schleswig-Holstein: Mindestentgelt nach TTG ab heute 9,99 Euro

Schleswig-Holstein: Mindestentgelt nach TTG ab heute 9,99 Euro

Ähnliche Beiträge

Standardlösung oder Sonderwunsch: Warum eine frühzeitige Klärung individueller Ansprüche ratsam ist

(31.10.2024) Wer den Neubau seines Eigenheims einem Schlüsselfertiganbieter an-vertraut, überlässt diesem auch die Entscheidung in vielen Detailfragen. Von der Architektur des Hauses über Einbauten bis zur Haustechnik – Bauträger im Schlüsselfertigbau setzen auf standardisierte Lösungen, die nur auf Wunsch der Bauherren durch individuell bevorzugte Alternativen – sogenannte Sonderwünsche – ersetzt werden können. Doch während Bauherren

Öffentliche Auftragsvergabe im Jahr 2022

(30.10.2024) Die öffentliche Auftragsvergabe im Jahr 2022 ist ein Thema der Bundesregierung (20/13506) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/13199). Danach belief sich das Gesamtvolumen der öffentlichen Auftragsvergabe im genannten Jahr auf 131,65 Milliarden Euro. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Öffentliche Auftragsvergabe im Jahr 2022

Vergabegesetz: Novellierung bringt Mehraufwand

(30.10.2024) Der Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Ost e. V. (BIVO) Dr. Robert Momberg äußert sich anlässlich der Veröffentlichung der Evaluierung des Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt kritisch: Quelle: IMR News Mietrecht Link: Vergabegesetz: Novellierung bringt Mehraufwand