(05.07.2017) Der Eigentümer einer Wohnung darf von seinen Mietern erwarten, dass sie alles Zumutbare unternehmen, um das Entstehen von Schimmel in der Immobilie zu verhindern. Dazu zählt zum Beispiel das regelmäßige Lüften. Nicht zumutbar ist es hingegen nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, wenn ein Mieter in der Nacht seine Schlafzimmertüre geöffnet lassen soll, um einen dauerhaften Luftdurchzug zu ermöglichen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Schimmel: Schlafzimmertür mus geschlossen werden können!