(19.01.2022) In seiner Pressemitteilung vom 04. Januar 2022 hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die Verlängerung der Vergabeerleichterungen zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie bekanntgegeben. Im Saarland gelten seit April 2020 aufgrund der besonderen Herausforderungen während der Corona-Pandemie angehobene Wertgrenzen für freihändige und Direktvergaben. Diese wurden jetzt erneut bis zum 30. Juni 2022 verlängert.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Saarland: Aktuelle Vergabeerleichterung bei der kommunalen Auftragsvergabe verlängert