(10.05.2021) Mit einer neuen Landesverordnung macht Rheinland-Pfalz die Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte transparenter. Bislang hatten Bieter, die bei einer Vergabe im Unterschwellenbereich nicht zum Zuge kamen, keine strukturelle Möglichkeit, das Verfahren überprüfen zu lassen. Das soll nun anders werden: Das Land hat eine Verordnung über die Nachprüfung von Verfahren durch Vergabeprüfstellen beschlossen. In Kraft tritt sie am 01.06.2021.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: RP: Neue Verordnung für Nachprüfungen im Unterschwellenbereich