(08.05.2017) Die Reservierungsvereinbarung für den Kauf einer Immobilie bedarf der notariellen Beurkundung. Dies hat das Amtsgericht München mit einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil vom 01.07.2016 entschieden. In ihrer Begründung verwies die Richterin darauf, dass der Kaufvertrag über eine Immobilie und eine in diesem Zusammenhang geschlossene Reservierungsvereinbarung eine rechtliche Einheit bilden würden (Az.: 191 C 28518/15).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Reservierungsvereinbarung beim Immobilienkauf formbedürftig