(28.07.2017) Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit Urteil vom 27.7.2017 die Berufung des Renn-Klubs gegen die Verpflichtung zur Räumung und Herausgabe des Rennbahngeländes zurückgewiesen. Auf die Widerklage des Beklagten hin hat es festgestellt, dass der Hauptmietvertrag zwischen der Stadt und der Betreibergesellschaft nicht durch den Aufhebungsvertrag wirksam beendet wurde.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Renn-Klub muss Galopprennbahn in Frankfurt-Niederrad räumen