(11.04.2018) “Erwartungsgemäß hat das Bundesverfassungsgericht heute(10.04.2018) festgestellt, dass die Bewertungsgrundlagen für die Grundsteuer verfassungswidrig sind, da nach den Ausführungen der Karlsruher Richter die Einheitsbewertung nicht mehr mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar ist. Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert, die Grundsteuer und das Bewertungsgesetz so zu reformieren, dass sie sowohl verfassungsfest als auch verwaltungsökonomisch sind.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Reform der Grundsteuer darf nicht zu Mehrbelastungen und unnötiger Bürokratie für Handwerksbetriebe und Hausbesitzer werden