(18.05.2017) In vielen Fällen ziehen Mieter auch nach einer Kündigung nicht freiwillig aus ihrer Wohnung aus. Mit Hilfe der Räumungsklage erlangt der Vermieter einen vollstreckbaren Titel in Form eines Gerichtsurteils. Damit kann er beim Gerichtsvollzieher die Räumung veranlassen. Hier einige Hinweise zur Klageerhebung und zum Ablauf im Einzelnen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Räumung Teil I: Wie funktioniert eine Räumungsklage?