(11.02.2019) Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs scheitert, wenn ein Umzug bei einem psychisch kranken Mieter die ernsthafte Gefahr einer erheblichen Verschlechterung seines Gesundheitszustands und eines Suizids begründet. Dies hat das Amtsgericht München mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 28.09.2017 entschieden und eine Räumungsklage abgewiesen.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Psychisch kranke Mieterin kann trotz Eigenbedarfskündigung bleiben