Platz für's Au Pair rechtfertigt Eigenbedarfskündigung

(26.01.2021) Die Unterbringung eines Au Pair in der nahegelegenen Wohnung rechtfertigt hier die Kündigung wegen Eigenbedarfs Das Amtsgericht München verurteilte am 12.01.2021 die Beklagte, ihre Zwei-Zimmer-Mietwohnung von 59 qm in München-Ludwigsvorstadt zu räumen und an den auf Eigenbedarf klagenden Vermieter unter Gewährung einer Frist bis 31.07.2021 herauszugeben.

Quelle: IMR News Mietrecht
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