(26.01.2021) Die Unterbringung eines Au Pair in der nahegelegenen Wohnung rechtfertigt hier die Kündigung wegen Eigenbedarfs Das Amtsgericht München verurteilte am 12.01.2021 die Beklagte, ihre Zwei-Zimmer-Mietwohnung von 59 qm in München-Ludwigsvorstadt zu räumen und an den auf Eigenbedarf klagenden Vermieter unter Gewährung einer Frist bis 31.07.2021 herauszugeben.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Platz für's Au Pair rechtfertigt Eigenbedarfskündigung