(24.04.2018) Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg den Antrag des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil zurückgewiesen, mit dem das Verwaltungsgericht Cottbus einen Beitragsbescheid für einen Trinkwasseranschlussbeitrag aufgehoben hatte. Die Grundstückseigentümer im Gründungsgebiet des Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV) genössen insoweit Vertrauensschutz, heißt es in dem Beschluss vom 17.04.2018 (Az.: OVG 9 N 89.16, unanfechtbar).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: OVG Berlin-Brandenburg bejaht Vertrauensschutz für Grundstückseigentümer im MAWV-Gründungsgebiet