(13.02.2019) Das Baukonsortium, das im Rahmen eines „Autobahn ÖPP-Modells“ den Ausbau und Betrieb eines Teilstücks der Autobahn A 8 zwischen Augsburg und Ulm übernahm, kann vom Bund keine zusätzliche Vergütung für Mehrkosten in Höhe von 34 Millionen Euro verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 12.02.2019 entschieden und damit die Vorinstanz bestätigt (Az.: 9 U 728/18).
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: OLG München: Baukonsortium muss Mehrkosten für Ausbau der A 8 selbst tragen