(02.06.2017) Die Bundeswehr darf Kampfdrohnen des Typs Heron TP aus Israel anmieten. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 31.05.2017 eine entsprechende Entscheidung des Bundeskartellamts bestätigt. Dies teilte das Verteidigungsministerium der Deutschen Presse-Agentur mit.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: OLG Düsseldorf genehmigt von der Leyens Kampfdrohnen-Pläne