(13.04.2017) In seiner Entscheidung vom 08.03.2017, Verg 39/16 gibt das OLG Düsseldorf seine Rechtsprechung zum Schulnotensystem auf, soweit es in vergangenen Entscheidungen forderte, der Bieter müsse im Vorhinein erkennen können, welchen Erfüllungsgrad sein Angebot haben muss, um eine bestimmte Wertungsstufe zu erreichen. Auslöser ist die Entscheidung des EuGH vom 14.07.2016, C-6/15.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: OLG Düsseldorf ändert Rechtsprechung zu Schulnotensystemen