(15.08.2017) Ein Anlehngewächshaus auf der Dachterrasse ist in der Regel eine bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums, die der Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer bedarf. Dies hat das AG München entschieden.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Ohne Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer errichtetes Anlehngewächshaus auf Dachterrasse ist zu entfernen