Bislang hatte Österreich die Europäischen Vergaberichtlinien aus 2014 noch nicht vollständig umgesetzt, was die EU-Kommission veranlasste, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich einzuleiten. Zur Vermeidung einer drohenden Klage der EU hatte im Februar 2017 das Bundeskanzleramt den Entwurf des Vergaberechtsreformgesetzes 2017 ausgearbeitet und das Begutachtungsverfahren eingeleitet.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Österreich beschließt Vergaberechtsreformgesetz 2017