(20.01.2022) In Nordrhein-Westfalen wurde der Runderlass des Ministeriums der Finanzen „Beschleunigung von Investitionen durch die Erhöhung vergaberechtlicher Wertgrenzen für die Beschaffung von Leistungen“ bis zum 30.06.2022 verlängert. Die angehobenen Wertgrenzen gelten damit bis Ende Juni 2022.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Nordrhein-Westfalen: Angehobene Wertgrenzen gehen in die Verlängerung