Neufassung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) schießt über das Ziel hinaus

(22.12.2021) „Die vergangene Woche von der EU-Kommission vorstellte Neufassung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie schießt weit über das Ziel hinaus und wird die guten Absichten, die dahinterstehen mögen, konterkarieren. Für den Bestand soll spätestens ab 2033 für alle Gebäude in den jeweiligen Mitgliedstaaten die definierte Effizienzklasse E gelten. Das bedeutet nichts Geringeres als eine ausgewachsene Renovierungspflicht für viele Immobilienbesitzer,“ so der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa.

Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Neufassung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) schießt über das Ziel hinaus

Neufassung der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) schießt über das Ziel hinaus

Ähnliche Beiträge

Gemeinsame Erklärung der Allianz FÜR Vergaberecht

(19.04.2024) Die Allianz FÜR Vergaberecht von Verbänden aus Industrie, Handel und Handwerk setzt sich für ein vereinfachtes Vergaberecht, bundesweit einheitliche Vergabebestimmungen sowie dafür ein, nicht immer mehr öffentliche Aufträge dem Vergaberecht zu entziehen. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Gemeinsame Erklärung der Allianz FÜR Vergaberecht

Baugenehmigungen: Keine Bodenbildung in Sicht

Auch im Februar deutlicher Rückgang. Wohnungspolitischer Offenbarungseid. (18.04.2024) „Die Genehmigungszahlen im Wohnungsbau kennen seit drei Jahren nur eine Richtung – abwärts. Daran hat sich auch im Februar 2024 nichts geändert. Insgesamt wurden bei Neu- und Umbauten nur noch 18.200 Wohnungen genehmigt, gegenüber dem Vorjahresmonat war dies ein weiterer drastischer Rückgang um 18 Prozent. Weiterhin ist

Grundstückskaufvertrag: Verjährungsfrist beginnt mit Fälligkeit

(18.04.2024) Der V. Zi­vil­se­nat hat zur Ver­jäh­rung des An­spruchs auf Ei­gen­tums­ver­schaf­fung beim Grund­stücks­kauf­ver­trag eine wich­ti­ge Klar­stel­lung zu sei­ner frü­he­ren Recht­spre­chung ge­trof­fen: Wenn der An­spruch laut Ver­trag nicht so­fort fäl­lig ist, be­ginnt auch die Ver­jäh­rungs­frist ent­spre­chend spä­ter. Quelle: IMR News Mietrecht Link: Grundstückskaufvertrag: Verjährungsfrist beginnt mit Fälligkeit