(24.08.2017) Unternehmen aus dem Liefer- und Dienstleistungsbereich sowie Freiberufler, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen wollen, haben es künftig leichter, ihre Eignung nachzuweisen. Mit Eintragung in ein Amtliches Verzeichnis, das durch den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) geführt wird, gelten sie als präqualifiziert.
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Neues Verzeichnis für Präqualifikation