Neues Bauvertragsrecht 2018: VOB/B bleibt unverändert!

(23.01.2018) Der Hauptausschuss Allgemeines (HAA) hat, wie vom DVA-Vorstand ersucht, die VOB/B vor dem Hintergrund des am 01.01.2018 in Kraft getretenen gesetzlichen Bauvertragsrechts im BGB auf Aktualisierungsbedarf geprüft. Der HAA fasst mehrheitlich den Beschluss, die VOB/B zunächst unverändert zu lassen. …

Quelle: IMR News Mietrecht
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