(23.01.2018) Der Hauptausschuss Allgemeines (HAA) hat, wie vom DVA-Vorstand ersucht, die VOB/B vor dem Hintergrund des am 01.01.2018 in Kraft getretenen gesetzlichen Bauvertragsrechts im BGB auf Aktualisierungsbedarf geprüft. Der HAA fasst mehrheitlich den Beschluss, die VOB/B zunächst unverändert zu lassen. …
Quelle: IMR News Mietrecht
Link: Neues Bauvertragsrecht 2018: VOB/B bleibt unverändert!