(09.11.2020) Mit vereinfachten Vergabeverfahren der öffentlichen Hand hat das Land Bremen auf die Corona-Pandemie reagiert. Negative Auswirkungen auf die Konjunktur sollen so abgemildert werden. Das Bremische Gesetz zur Erleichterung von Investitionen (InvErlG) gilt bis zum 31. Dezember 2021, in Kraft trat es am 3. Oktober.
Quelle: IMR News Mietrecht
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