Neue Studie des Instituts Privater Bauherren offenbart: Verbraucherrechte für private Bauherren sind weiterhin kaum bekannt

(20.07.2020) Das neue Bauvertragsrecht, bereits seit 01.01.2018 in Kraft, ist nach wie vor den meisten Bauherren unbekannt. Das geht aus der Studie „Das neue Bauvertragsrecht – Schlüsselfertigbau für Verbraucherbauherren – Untersuchung zur Umsetzung im Zeitraum 2019“ hervor, die das Institut Privater Bauherren jetzt veröffentlicht hat. Die Studie ist die Fortsetzung der letztjährigen Untersuchung und dient dazu, die Verbreitung der neuen Verbraucherrechte am Bau zu analysieren. Auch die zweite Studie basiert wieder auf der Auswertung von Bauvorhaben aus den Regionalbüros des Verbands Privater Bauherren (VPB), in denen bundesweit private Bauherren durch neutrale Experten beraten und betreut werden.

Quelle: IMR News Mietrecht
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